Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB Live! Magazin

1. Anzeigenauftrag und Geltungsbereich der AGB:

Als „Anzeigenauftrag“ gilt der Auftrag für die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbetreibenden Unternehmers oder sonstigen Interessenten, nachfolgend Auftraggeber genannt. Der Anzeigenauftrag kann zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber auf folgende Art abgeschlossen werden: per Übergabe an eine vom Auftragnehmer autorisierte Person,  per Post, per Fax oder per Email an den Auftragnehmer. Zum Abschluss eines Vertrages bedarf es der firmenmäßigen Unterfertigung eines Anzeigenauftragsformulars des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Allen Anzeigenverträgen liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der CD Network GmbH, Neuburgerstr. 104c, 94036 Passau zugrunde, welcher nachfolgend auch Verlag oder Auftragnehmer bezeichnet wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind öffentlich auf der Internetseite zugängig. AGBs des Auftraggebers gelten nur dann, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Überdies wird festgehalten, dass abweichende mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer (oder der Geschäftsführung des Auftragnehmers) bestätigt werden.  Der Auftraggeber behält sich vor Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  1. Veröffentlichungsfrist:

Soweit vertraglich kein Termin zur Veröffentlichung vereinbart wurde, sind die Anzeigen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des schriftlichen Anzeigenauftrages zu veröffentlichen. Die Anzeigen werden in einem bestimmten regionalen Magazin veröffentlicht, welches im Anzeigenauftrag genannt wurde. Werden vom Auftraggeber Korrekturabzüge bzw. Anzeigenvorlagen unter den in Ziffer 3. genannten Fristen nicht rechtzeitig geliefert, beginnt die Jahresfrist erneut zu laufen. Fristbeginn ist das Datum der letzten Veröffentlichung des Magazins in welchem die Anzeige erscheinen soll.

  1. Anzeigenvorlagen und Korrekturabzüge:

Der Auftraggeber verpflichtet sich in elektronischer Form innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzeigenvorlage im gemäß dem Anzeigenvertrag vorgegeben Format und Auflösung zu liefern. Der Auftragnehmer kann auf Wunsch die Anzeigengestaltung vornehmen, dies muss aber vertraglich festgehalten sein. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen alle notwendigen Daten (Bilder, Betriebsbeschreibung, Text, Logo etc.) in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer sendet elektronisch einen Korrekturabzug an den Auftraggeber und dieser ist vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen an den Auftragnehmer mit Änderungen oder aber zur Druckfreigabe zurückzusenden. Bei kurzfristigen Buchungen gegen Anzeigenschluss müssen individuelle Terminvorgaben seitens des Auftragnehmer unbedingt eingehalten werden. Es gilt der Eingang beim Auftragnehmer. Schriftlich übermittelte Korrekturen werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt, ebenso können keine Korrekturen fernmündlich übermittelt werden und es erfolgt keine Haftung dafür. Sollte innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der Korrekturabzüge keine Rückmeldung durch den Auftraggeber erfolgen, gilt der Korrekturabzug des Auftragnehmers durch den Auftraggeber als vertragskonform  und auch als abgenommen. Die vom Auftragnehmer erstellten Anzeigen und Entwürfe sind nur zur Veröffentlichung im Verlag des Auftragnehmers bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Andere Verabredungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Ein Korrekturabzug, der hinsichtlich vom Auftraggeber zur  Verfügung gestellten Inhalte korrekt ist, kann nicht aus anderen Gründen (Farb- oder Layoutgestaltung des Magazins, o.ä.) zurückgewiesen werden.

a) Fehler im Text werden unter der Voraussetzung korrigiert, dass der dem Auftragsgeber übersandte Korrekturabzug innerhalb einer Prüfungs- und Korrekturfrist von maximal 3 Wochentagen wieder dem Auftragnehmer zugeht, wobei für die Absendung des Korrekturabzuges durch den Auftraggeber der Poststempel oder die Emailsignatur entscheidet.

b) Vom Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist gewünschte Änderungen, d.h. die von einer ursprüngliche Vorlage bzw. von der dem Auftragnehmer überlassenen Gestaltung abweichen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern die Änderung technisch überhaupt noch durchführbar ist.

c) Kommt der Korrekturabzug nicht fristgemäß zum Auftragnehmer zurück, gilt die Werbefläche nach Inhalt und Form zur Produktion freigegeben. Gehen die Druckunterlagen nicht fristgemäß ein -  eine Verpflichtung zur Anmahnung besteht nicht, so wird der Text des Inserates nach Ermessen des Auftragnehmers festgelegt und zu den im Auftrag vereinbarten Bedingungen berechnet.

d) Stellt der Auftraggeber keine oder keine exakten fertigen Vorlagen zur Verfügung oder macht er von seiner Korrekturmöglichkeit keinen Gebrauch, so ist die Beanstandung der veröffentlichten Anzeige ausgeschlossen.

e) Erhält der Auftragnehmer die Werbeunterlagen nicht fristgemäß, können keine Korrekturen mehr berücksichtigt werden.

f) Stellt der Auftraggeber keine Druckunterlagen fristgerecht zur Verfügung, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Druckvorlage zu erstellen, welche aus öffentlichen Medien (Facebookseite bzw. Homepage des Auftraggeber) abgeleitet wird. Zudem wird eine Verrechnung von pauschal € 75,- netto erfolgen. Der Auftraggeber hat nach Zusendung des Korrekturabzuges die Möglichkeit einen Änderungswunsch gemäß Punkt 3.a) zu äußern. Sollte der Auftraggeber schlussendlich einen eigenen, selbst verfassten Eintrag veranlassen, entbindet es ihn nicht von der Bezahlung der Layoutkosten von € 75,- netto.

g) Soweit nicht gesondert schriftlich festgehalten, ist ein bestimmter Erscheinungstermin nicht vereinbart. Wird ein Erscheinungstermin anberaumt, so ist ein Verzug von bis 6 Monaten zulässig. Die Bearbeitungszeit beträgt max. 12 Monate nach Auftragserteilung.

h) Der Auftragnehmer ist berechtigt kleine Logos von Kooperationspartnern in den Korrekturabzügen der Werbepartner zu platzieren. Dies ist kein Anlass für eine Beanstandung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat dadurch kein Recht auf eine Minderung des Anzeigenpreises.

i) Der Auftraggeber erteilt durch Unterzeichnung des Anzeigenvertrages die Freigabe und Nutzung seiner im Internet veröffentlichten Bildern (Homepage, Facebook etc.) für die Erstellung von Anzeigen durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber versichert, mit seinen veröffentlichten und zur Nutzung gestatteten Bildern keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte zu verletzen.

  1. Auflage:

Die Auflage ist regional abhängig und wird anhand der Anzeigenaufträge individuell auf die jeweiligen Städte bzw. Regionen ausgewiesen. Eine Abweichung von 20 % oder weniger stellt kein Mangel im Sinne des §633 BGB dar. Der Auftragnehmer behält sich vor, Gebiete und Gemeinden in einer Region aus dem Verteiler auszuschließen. Die Bezeichnung "An alle Haushalte" soll veranschaulichen, dass nicht punktuell sondern flächendeckend verteilt wird. Dies darf aber nicht wörtlich verstanden werden. Werbeverweigerer sind ohnehin ausgeschlossen.

  1. Haftung:

Der Auftraggeber versichert, keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, mit seiner Anzeige bzw. redaktionellen Bericht(en) und darin verwendeten Grafiken, Fotos usw. zu verletzen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die aus der Gestaltung einer Anzeige aus Verletzung von Urheberrechten erhoben werden, schad- und klaglos. Der Verlag haftet nicht für irreführende oder täuschende Anzeigenbilder und Anzeigentexte des Auftraggebers. Redaktionelle Berichte über Produkte oder Dienstleistungen werden in Absprache und ausdrücklicher Genehmigung seitens des Auftraggebers verfasst, wenngleich sie auch die Darstellung oder Erfahrung des Herausgebers widerspiegeln. Hierfür erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug, der inhaltlich frei gegeben wird. Auch hierfür haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit, Urheberrechte gegenüber Dritten sowie rechtlichen Bestimmungen und Genehmigungen.  Der Auftraggeber stellt den Verlag zudem von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Schließlich ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Verwendung einer geschäftlichen Sorgfalt des Auftragnehmers bei der Entgegennahme der Unterlagen wird vorausgesetzt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Der Auftragnehmer behält sich gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schadensersatz vor, wenn durch den Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem Auftragnehmer Schaden entstanden ist.

  1. Haftung wegen Fahrlässigkeit:

Der Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Verlages auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Verlag nicht. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und für Körperschäden bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

  1. Produkthaftung:

Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

  1. Erscheinungstermine:

Der Auftraggeber wird über die Erscheinungstermine schriftlich oder mündlich in Kenntnis gesetzt. Diese sind zwar nicht verbindlich, jedoch ist der Verlag bestrebt diese Termine einzuhalten. Geschäftsinterne Umstände können aber Verzögerungen zur Folge haben. Sollte sich der Erscheinungstermin mehr als 18 Monate verzögern ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Anzeigenvertrag berechtigt.

  1. Format:

Der Verlag behält sich vor, umständehalber das Anzeigenformat in Größe und Erscheinung zu ändern. Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages. Der Verlag ist bemüht, die Vorgaben, welche dem Anzeigenvertrag zu Grunde liegen auch einzuhalten. Der Auftraggeber hat kein Mitspracherecht hinsichtlich Gestaltung und Layout des Magazins bzw. der vom Verlag gestalteten Seiten.

  1. Platzierungswünsche:

Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer Platzierungswünsche mitteilen. Diese Platzierungswünsche können aber nur im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Zusagen seitens des Verlages sind immer unverbindlich.

  1. Belegexemplar:

Der Auftraggeber erhält vom Verlag nach Herausgabe des Magazins mindestens 5 kostenlose Exemplare zur Verfügung. Die Belegexemplare werden postalisch oder persönlich dem Auftraggeber übermittelt.

  1. Mängel / Farbabweichungen:

Das Magazin wird in Farbe (4c) gedruckt. Durch drucktechnische Gegebenheiten besteht die Möglichkeit geringer Farb- und Formatabweichungen. Sonderfarben können nicht berücksichtigt werden. Diese Abweichungen stellen für den Auftraggeber keine Regressansprüche dar.

  1. Stornierung:

a) Der Anzeigenvertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen des Auftraggebers und dem Auftragnehmer, vertreten durch eine beauftragte Person zustande (Konsensbildung). Die Parteien einigen sich über die relevanten Vertragsbestandteile und verpflichten sich durch den gegenseitigen Bindungswillen zur Einhaltung ihrer getroffenen Vereinbarung. Ein einseitiger Rücktritt ist grundsätzlich nur innerhalb von 2 Werktagen möglich. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, den Anzeigenauftrag innerhalb von 2 Tagen nach Vertragsabschluss mittels Email, Fax oder per Post zu kündigen. Hierfür ist der Eingang beim Auftragnehmer maßgeblich. Sollte eine Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt durch den Auftraggeber erfolgen, werden allfällig geleistete Anzahlungen nicht zurück erstattet und werden als Stornogebühr vom Auftragnehmer einbehalten.

b) Kündigt der Auftraggeber vor Vollendung des Werkes, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er Infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart.

c) Kommt der Auftraggeber seiner Anzahlung nicht fristgerecht nach, steht es dem Auftragnehmer frei, den Vertrag einseitig aufzuheben. Dies gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber durch ein Email bekannt. Dem Auftragnehmer steht es frei, ggf. angefallene Kosten in Rechnung zu stellen. (Telefon, Personal, Schriftverkehr, digitale Vorleistungen etc.) Der Mindestsatz wird mit 65% des Anzeigenpreises festgelegt. Dem Auftragnehmer steht es ebenso zu, den Anzeigenvertrag innerhalb von 2 Tagen nach Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

  1. Preise, Skonto:

Alle im Anzeigenvertrag angegebenen Preise gelten zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertrags geltenden gesetzlichen Werbesteuer sowie der Mehrwertsteuer. Sollte der Auftraggeber über eine ATU Nummer verfügen, entfällt nach § 13 USTG auf Grund innergemeinschaftlicher Lieferungen die gesetzliche Mehrwertsteuer, da diese davon befreit sind. Ein Skonto kommt nicht zur Anwendung. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

  1. Gestaltung, Gestaltungs-Kosten:

Grundsätzlich hat der Auftraggeber die Gestaltung für seine Anzeige selbst vorzunehmen oder diese in Auftrag zu geben und fertig dem Verlag elektronisch zukommen zu lassen. Sollte der Auftraggeber nicht in der Lage sein dies vorzunehmen, erstellt der Verlag, zu einem im Anzeigenvertrag geregelten Preis, den einmaligen Entwurf einer Anzeige, welche einmal abgeändert werden kann. Hierfür ist erforderlich, dass dem Auftragnehmer Text- und Bildmaterial elektronisch zugesandt werden. Änderungsbekanntgaben haben gemäß Punkt 3. zu erfolgen.

  1. Zahlungsverzug:

Sollte nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein Zahlungseingang beim Auftragnehmer verbucht werden können, so kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. In diesem Falle ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen vollständige Vorauszahlungen verlangen. Im Falle, dass dem Auftragnehmer ein Vollzugsschaden entstanden ist, behält er sich das Recht vor, diesen auch geltend zu machen.

  1. Aufrechnungsverbot:

Es können vom Auftraggeber nur rechtskräftig festgestellte und unbestrittene Forderungen aufgerechnet werden.

  1. Aufbewahrungspflicht:

Die Aufbewahrungspflicht von Druckunterlagen erlischt 3 Monate nach der letzten Veröffentlichung.

  1. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die sinngemäß dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung entspricht.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag unterliegt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Passau. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.

  1. Schriftformklausel:

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verlags maßgebend.

  1. Bekanntmachung:

  Gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz wird der Auftraggeber unterrichtet, dass der Verlag die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber übermittelten Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für die Abwicklung des Vertrages maschinell verarbeitet. Der Verlag gewährleistet, dass hierbei die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht, kann eine Übermittlung der Daten an verbundene Unternehmen erfolgen